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Optimierung der Arbeitsbedingungen

Mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erfüllen Sie nicht nur die gesetzliche Vorgabe, Sie steigern neben der Arbeitszufriedenheit die Unternehmensbindung und Motivation Ihrer Mitarbeitenden und verringern Fehlzeiten und Fluktuation.

 

Wie erfolgt die Durchführung?

Als Instrumente für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kommen Mitarbeiterbefragungen, Beobachtingsinterviews und/oder Analyseworkshops in Betracht. Bevor Sie mit der Durchführung beginnen, erfolgt eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Gemäß den Empfehlungen der Deutschen Gemeinsamen Arbeitsschutzstrategie beinhaltet der Prozess sieben Schritte:

Merkmalsbereiche der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Bei der Ermittlung der psychischen Belastung werden folgende Merkmalsbereiche analysiert:

Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe

  • Vollständigkeit der Aufgabe
  • Handlungsspielraum
  • Abwechslungsreichtum
  • Arbeitsmethoden
  • Information
  • emotionale Inanspruchnahme
  • Bedrohung, Gewalt
  • ...

Arbeitsorganisation

  • Arbeitszeit
  • Nacht- und Schichtarbeit
  • Arbeitsabläufe
  • Kommunikation/Kooperation
  • Zeitdruck
  • ...

Soziale Beziehungen

  • Kolleginnen/Kollegen
  • Kompeten der Führungskräfte
  • Wertschätzung/Anerkennung
  • Feedbackkultur
  • ...

Arbeitsumgebung

  • Arbeitsbedingungen
  • Lärm, Beleuchtung
  • Arbeitsmittel
  • Softwaregestaltung
  • ...

Neue Formen der Arbeit

  • Räumliche Mobilität
  • Atypische Beschäftigungsverhältnisse
  • Zeitliche Flexibilisierung
  • HomeOffice
  • ...

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wurde im Herbst 2013 im Arbeitsschutzgesetz verankert. Hintergrund war die Zunahme von Fehlzeiten und Frühverrentungen aufgrund psychischer Belastung. Aktuell sind psychische Erkrankungen der zweithäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit, sie verursachen die meisten Fehltage. 

Der Stand der Umsetzung lag im Jahr 2022 bei gut 50% der deutschen Unternehmen. Das bedeutet, dass knapp die Hälfte der Unternehmen keine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung haben. Betrachten Sie die gesetzliche Pflicht als Chance. 

Wie ich Sie unterstütze

Ich unterstütze Sie während des gesamten Prozesses von der Planung bis hin zur Umsetzung von Maßnahmen oder auch in Teilen davon. Nehmen Sie gerne Kontakt auf für ein unverbindliches Vorgespräch.

Mit Optimismus aus der gesetzlichen Pflicht eine Kür entwickeln.

Andrea Heine